Zugbegleiter / Schaffner - ein Beruf mit intensivem Kundenkontakt

Zugbegleiter / Schaffner – ein Beruf mit intensivem Kundenkontakt

Die bekannteste Aufgabe eines Zugbegleiters, die jeder Fahrgast unmittelbar mitbekommt, ist die Fahrkartenkontrolle. Doch was gehört noch zum Berufsbild eines Zugbegleiters, wie wird man Schaffner und wie sind das Gehalt und die Arbeitsbedingungen?



Zugbegleiter: Ausbildung auf mehreren Wegen

Wer gerne als Zugbegleiter arbeiten möchte, hat mehrere Möglichkeiten, seinen Berufswunsch zu verwirklichen. Er kann zum Beispiel bei der Deutschen Bahn eine kaufmännische Ausbildung für Verkehrsservice machen, die drei Jahre dauert. Sollte ein Zugbegleiter mit dieser Ausbildung dann irgendwann keine Lust mehr haben, dauernd unterwegs zu sein, kann er problemlos in einen anderen Servicebereich wechseln, zum Beispiel an den Serviceschalter am Bahnhof.

Doch auch ein Quereinstieg als Zugbegleiter ist möglich, einige Bahngesellschaften bieten Ausbildungen an, die nur wenige Wochen dauern. Wer Zugbegleiter werden möchte, sollte einen Schulabschluss haben, doch welcher genau, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Bei einem Quereinstieg ist eine abgeschlossene Berufsausbildung von Vorteil. Am wichtigsten ist jedoch Kontaktfreude und Spaß beim Umgang mit Menschen. Es bietet sich also an, sich einfach mal zu bewerben, wenn man gerne als Zugbegleiter arbeiten möchte, ganz gleich, welchen Beruf man eigentlich erlernt hat.

Youtube-Video von evg zur Arbeit einer Zugbegleiterin im Nahverkehr – hier beim Rhein-Main-Verkehrsverbund in der S-Bahn nach Darmstadt Hauptbahnhof

Da Zugbegleiter direkt mit den Kunden arbeiten, liegt hierauf auch der Schwerpunkt jeder Ausbildung. Außerdem müssen Zugbegleiter regelmäßig an fortbildenden Seminaren teilnehmen, wo sie weitere Kenntnisse darüber erlangen, wie sie mit schwierigen Situationen umzugehen und aufgebrachte Fahrgäste zu beruhigen haben.

Gehalt und Arbeitsbedingungen als Zugbegleiter

Die Aussicht auf eine Stelle als Zugbegleiter, ob in Vollzeit oder in Teilzeit, ist sehr gut, Zugbegleiter werden immer wieder gesucht. Jedoch muss sich ein Schaffner damit anfreunden, dass er auch mal sehr spät, sehr früh sowie am Wochenende und an Feiertagen arbeiten muss. Das Einstiegsgehalt eines Zugbegleiters beträgt ungefähr 1900 Euro brutto.

So wie in jedem Beruf, bei dem direkter Kontakt zu Kunden besteht, gibt es auch als Schaffner stressige Momente mit unfreundlichen Kunden, Schwarzfahrern oder Fahrgästen, die ihre Wut über eine Verspätung oder überfüllte Züge am Zugbegleiter auslassen. Ebenso gibt es jedoch auch stets die andere Seite, nämlich dass manche Fahrgäste sehr freundlich und dankbar für einfachste Auskünfte sind.




Arbeitsalltag eines Zugbegleiters

Ein Zugbegleiter muss die Strecke, die er mitfährt, genau kennen, denn er kontrolliert nicht nur die Fahrscheine, sondern muss Fahrgästen auch Informationen geben können, etwa dann, wenn die Erreichung eines Anschlusszuges wegen Verspätung gefährdet ist oder der Fahrgast sich versehentlich in einen verkehrten Zug gesetzt hat.

Schaffner werden über Fahrplanänderungen aufgrund von technischen Defekten, Unfällen oder sonstigen Behinderungen sofort informiert, weil sie dieser Informationen über Durchsagen an die Fahrgäste weitergeben müssen.

Zugbegleiter vor einem Zug Richtung Warschau im Berliner Hauptbahnhof
Zugbegleiter vor dem Zugbegleiter Berlin-Warszawa-Express in Berlin Hauptbahnhof | Bildquelle: Bartlomiej Banaszak / Deutsche Bahn AG

Manche Fahrgäste wenden sich auch mit anderen Fragen an die Schaffner, etwa welche Sehenswürdigkeiten es am Zielort gibt, oder wie sie vor Ort am besten von A nach B kommen. Deswegen sollten sich Zugbegleiter auch mit der Umgebung, durch die sie ihre Reisen führen, zumindest grob auskennen. Meist sind sie auf denselben Strecken unterwegs, sodass das nötige Umgebungswissen nicht ausartet, sie jedoch früher oder später Experten bezüglich ihrer Reiseumgebung sind.

17 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Interesse an einer Ausbildung als Zugbegleiterin. Ich bitte um Kontakte und Informationen.
    Liebe Grüße Slavomira Wedlich

    1. Hallo Frau Wedlich,
      vielen Dank für Ihre Nachricht. Gratulation zum Berufswunsch Zugbegleiter. Wir empfehlen Ihnen sich auf den Karriereseiten der wichtigsten Bahngesellschaften umzusehen.
      https://db.jobs/de-de [Anmerkung: der Link wurde nachträglichredaktionell angepasst, weil sich das Linkziel geändert hat.]
      http://www.oebb.at/bb/de/index.jsp
      http://www.sbb.ch/sbb-konzern/jobs-karriere/berufserfahrene/zweitausbildungen/reisezugbegleiter-national.html
      http://www.transdev.de/karriere/stellenangebote
      Wir wwünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung.

  2. Sehr geehrte Damen und Herren. Würde mich gerne als Zugbegleiter als Quereinsteiger bewerben. Komme aus NRW, Minden. wohin müsste ich mich bewerben. Liebe Grüße. Ilona Laux

      1. Sehr geehrte Damen und Herren. Würde mich gerne als Zugbegleiter als Quereinsteiger bewerben. Komme aus Rheinland-Pfalz I-O. wohin müsste ich mich bewerben. Liebe Grüße. Shahad

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit frage ich höflich nach, ob bei Ihnen noch eine Ausbildung zum Zugbegleiter in diesem Jahr noch möglich ist.

    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

    Nadine Oldag

  4. Hallo, weiss jemand vielleicht wie so eine schriftliche Prüfung bei der DB als Zugbetreuer aussieht ? Ich bin grad dabei bei der Ausbildung und hab bald Prüfung.

    Danke. LG

    1. Hallo emrah,
      Wir haben einmal etwas recherchiert. Vielleicht hilft Dir dieser Link etwas weiter: http://www.tarifregister.nrw.de/pdf/RepTVVO/2-14-BuRa-2015-GDL.pdf (das ist für Nordrhein-Westfalen, dürfte aber für den rest der Republik genauso gelten); dort auf Seite 26: die Prüfung zum Zugbegleiter erfolgt nach einheitlichen Regelungen und besteht aus
      a) einer praktischen Prüfung sowie
      b) einer theoretischen Prüfung
      Die Prüfungsfragen sind einer entsprechenden unternehmensinternen Datenbank (also streng geheim!), unter Berücksichtigung gem. Abs. 1 Buchst. a bis g und Abs. 2 Buchst. a bis e zu entnehmen
      (5) Die Prüfung zum Zugbegleiter gilt als bestanden , wenn 70% der zu erreichenden Punktzahl nachgewiesen werden können. Es dürfen keine sicherheitsrelevanten ( -> wichtig!) Wissenslücken bestehen.

  5. Hallo, ich bin als Quereinsteiger als Zugbegleiter dreimal bei der Theorie mit 68% durchgefallen…gibt es irgendwie noch eine Chance für mich das ganze nochmal zu machen?

    1. Hallo Andrea,
      in den weiter oben verlinkten Bestimmungen für NRW konnte ich zumindest nichts finden, was gegen eine erneute Prüfung spricht.

  6. Hallo habe Interesse an denn job als zugbegleiter würde mich interessieren was man in der Theorie alles lernen muss gibt es da eine internet Seite wo man das alles nach lesen kann mfg und danke in vorraus

  7. Hallo bin Daniela, würde mich gerne als Quereinsteiger in Heilbronn in Teizeit bewerben.
    Hat man immer eine feste Arbeitszeit? Zum bei spiel nur Vor Mittag oder nur Nachmittag…..

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