Justizvollzugsanstalt München Stadelheim

Justizminister Buschmann plant Reform: Schwarzfahren bald nur noch Ordnungswidrigkeit?

Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, das Fahren ohne gültigen Fahrschein künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat einzustufen. Diese Änderung stößt auf geteilte Meinungen. Jährlich werden in Deutschland rund 148.000 Fälle von Schwarzfahren angezeigt, rund 7.000 Personen werden gar zu Haftstrafen verurteilt, die sie dann in Justizvollzugsanstalten wie in München-Stadelheim (siehe Titelbild) absitzen müssen. Um die Justiz zu entlasten, möchte Minister Buschmann dieses Massendelikt ähnlich wie Falschparken behandeln – mit Bußgeldern statt Strafen. Hamburgs Jusitzsenatorin Anna Gallina (Die Grünen) ist der Meinung, dass die gegenwärtige Praxis soziale Probleme verfestige.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) will den § 265a Strafgesetzbuch (StGB) reformieren. | Foto: Dominik Butzmann

Verkehrsunternehmen kritisieren den Vorschlag scharf. Sie befürchten steigende Fahrgastzahlen ohne Ticket und Einschränkungen bei der Verfolgung von Schwarzfahrern. Der geschätzte jährliche Schaden von bis zu einer Milliarde Euro könnte weiter zunehmen. Andererseits fordern über 120 Experten in einem offenen Brief die komplette Streichung des Straftatbestands. Sie argumentieren, dass die geplante Reform die Arbeitslast lediglich von der Justiz auf die Kommunen verlagere, ohne das Grundproblem zu lösen. O-Ton VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Die Idee, Schwarzfahren nicht mehr zu bestrafen, zeugt nicht von Respekt für unsere Leistung und die Arbeit unserer Beschäftigten.“



Kriminologen wie Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund sehen die Pläne kritisch. Sie warnen, dass auch Bußgelder zu Haftstrafen für mittellose Personen führen können – mit möglicherweise noch gravierenderen Folgen als bisher. Der Gesetzentwurf steht somit in der Kritik: Einerseits als zu milde, andererseits als nicht weitgehend genug. Die Debatte um den richtigen Umgang mit Schwarzfahren bleibt kontrovers.

Quellen: