Bahnfahren ist eine praktische und unkomplizierte Art, von A nach B zu kommen – und das gilt auch für Menschen, die mit einer Behinderung zurechtkommen müssen.
Genereller Service für Reisende mit Behinderung
Behinderte haben ein Recht auf Mobilität. Die Bahn versucht mit Personal und technischem Gerät den Anforderungen dieses Personenkreises gerecht zu werden. Personen mit Behinderung, die auf eine Begleitperson angewiesen sind, haben auch das Recht, eine solche kostenlos mitzunehmen. Auch Begleithunde und Blindenführhunde dürfen kostenfrei und ohne Maulkorb befördert werden.
Das Bahnpersonal, dass die Service-Schalter an den Bahnhöfen besetzt, ist jederzeit während der Öffnungszeiten für Fahrgäste mit Behinderung da, um ihnen zu helfen, ob beim Kauf von Tickets oder beim Ein- und Aussteigen. Dabei helfen selbstverständlich auch die Zugbegleiter.
3-S-Zentralen der Deutschen Bahn
In jedem Zug oder an jedem Bahnhof gibt es auch eine Rampe, die aufgestellt werden kann, wenn ein Fahrgast im Rollstuhl ein- oder aussteigen muss. Organisiert wird dies am besten über die 3-S-Zentralen, doch deren Zuständigkeit ist auf die großen Bahnhöfe des Landes beschränkt. Ärgerlich ist es wenn zusätzlich, wie auf dem Titelbild dieses Beitrags (Ostbahnhof München Zugang zu Gleis 1 und 2) zu sehen, der Aufzug defekt ist – und das seit mehreren Wochen. Da hilft auch der Hinweis nicht, dass der nächste zuständige Mitarbeiter etwa 3 Kilometer weiter am Hauptbahnhof der Landeshauptstadt zu finden ist.
Die Reiseplanung mit der Mobilitätsservice-Zentrale
Die Mobilitätsservice-Zentrale gibt Fahrgästen mit Behinderung Auskünfte zu allen Themen, die beim Bahnfahren mit Behinderung eine Rolle spielen, beantwortet also Fragen wie ob die zu bereisenden Bahnhöfe barrierefrei sind, ob es eine für das Umsteigen günstige Verbindung gibt, welche genügend Zeit lässt, um auch blind oder als Rollstuhlfahrer rechtzeitig den Anschlusszug zu erreichen, ob es am Bahnhof Behindertenparkplätze gibt und alles, was den Anrufern sonst auf dem Herzen liegt.
Die Mobilitätsservice-Zentrale ist unter der Nummer 0180 6 99 66 33 für 20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz erreichbar. Die Geschäftszeiten sind täglich von 06 bis 22 Uhr. Soll etwas organisiert oder eine Buchung vorgenommen werden, ist es ratsam, rechtzeitig vor der Reise anzurufen, damit die Mitarbeiter in der Mobilitätsservice-Zentrale genügend Zeit haben, die Wünsche zuverlässig zu erfüllen.
Rabatte für Fahrgäste mit Behinderung
Wenn eine Person einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ trägt, hat diese Person das Privileg einer unentgeltlichen Sitzplatzreservierung.
Außerdem gibt es eine Ermäßigung auf die BahnCards 25 und 50 wenn der Behinderungsgrad mindestens 70 beträgt. Die BahnCard 25 kostet dann 41 statt 62 und die BahnCard 50 127 statt 255 Euro.
Spezielle Angebote für gehbehinderte Fahrgäste
Es gibt in jedem Zug Waggons, die spezielle Plätze für Rollstuhlfahrer bieten. Diese Waggons sind außen mit dem Symbol eines Rollstuhls versehen. In diesem Waggon befindet sich auch eine behindertengerechte Toilette.
In der Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn ist es möglich, kostenlos solche Sitzplätze für Rollstuhlfahrer zu buchen. In Fernverkehrszügen haben Rollstuhlfahrer sogar die Möglichkeit, einen Stellplatz für ihren Rollstuhl in Kombination mit einem Sitzplatz für sich und bei Bedarf ihrer Begleitperson (direkt nebeneinander) zu buchen.
Beim Ein- und Aussteigen leistet das Personal am Bahnhof oder im Zug gerne Hilfe, und auch eine Rampe kann jederzeit aufgestellt werden.
Hilfestellungen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste
Das Wegeleitsystem an Bahnhof und die Bedienungsgeräte in den Toiletten sind für blinde und sehbehinderte Menschen gut fühlbar. Die Treppen sind mit deutlichen Kantenmarkierungen versehen und auch die Bahnsteigzugänge sind mit fühlbaren Kennzeichnungen ausgestattet.
Für Blinde und Sehbehinderte ist vorgesehen, dass Bahnhöfe mit Blindenleitsystemen ausgestattet werden; siehe hierzu auch die Information zur Anwendung der DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum (5-2000) des Deutschen Blinden und Sehbehindertenverbandes e.V.
Unterstützung gehörloser und schwerhöriger Fahrgäste
Verspätungs- und Störinformationen werden nicht nur durchgesagt, sondern auch auf den Anzeigesystemen am Bahnsteig gezeigt. Wenn hörgeschädigte Menschen die Bahn bei Störungen kontaktieren möchten, etwa wenn ein Automat oder ein anderes Gerät am Bahnhof nicht funktioniert, können sie, anstatt einen Anruf zu tätigen oder im Servicezentrum direkt Bescheid zu sagen, auch eine SMS an diese Nummer schreiben: 0160 97435806. Zu Beginn der SMS muss der Hinweis #deafhelp stehen.
Gehörlose oder schwerhörige Reisende bekommen auf dieser Webseite viele Informationen, Meldungen und Hinweise, welche ihre Fahrt mit der Bahn erleichtern.
Eine Behinderung verhindert das Bahnfahren keineswegs – ob mit oder ohne helfende Begleitperson!